Marktteilnehmer (Anbieter), die die vom RZF geforderten technischen Voraussetzungen erfüllen,
können im - von der AGCS organisierten - Day Ahead Markt Ausgleichsenergie anbieten.
Ein Marktteilnehmer, der über geeignete Flexibilisierungsinstrumente, wie z.B. kurzfristig
einsetzbare Speichermengenbewegungen oder mengensteuerbare Verbraucher verfügt, kann als
Ausgleichsenergieanbieter in der Regelzone Ost eingerichtet werden. Der Ausgleichsenergieanbieter
muss AGCS mitteilen, an welchen Punkten er Ausgleichsenergie anbieten wird.
Für die Angebotsabgabe stellt AGCS den Anbietern eine internetbasierte Angebotsplattform zur
Verfügung. Angebote sind bis spätestens 16:00 Uhr für den Folgetag, vor Samstagen, Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen bis einschließlich des nächsten Werktages (ausgenommen Samstag) zu legen.
Ab dem Zeitpunkt des Marktschlusses sind die Angebote für die jeweiligen Anbieter verbindlich und
können nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.
Die Angebote werden vom BKO getrennt nach Aufbringung und Abnahme entsprechend den
angegebenen Preisen gereiht („Merit Order List“).
Je Anbieter können Angebote mit einer Mindestdauer von 1 Stunde und einer Mindestgröße von 10
MWh/h gelegt werden. Die Angebote haben zu Fixpreisen zu erfolgen. Der RZF hat das Recht, aus dem
Angebot zumindest 10 MWh/h und in Schritten von 10 MWh/h bis zum vollen angebotenen Leistungsumfang
abzurufen.
Die Merit Order List wird vom BKO an den RZF, unmittelbar nach Marktschluss bzw. im Falle
permanenter Marktöffnung zu den vom BKO bestimmten und veröffentlichten Zeitpunkten, übermittelt.
Der RZF ruft in der Folge die erforderliche Aufbringung/Abnahme der Ausgleichsenergie bei den
Anbietern entsprechend der Merit Order List ab. Der RZF ist grundsätzlich verpflichtet, die
Abrufreihenfolge der Merit Order List einzuhalten.
Die Anbieter von Ausgleichsenergie haben technisch sicherzustellen, dass die von ihnen angebotene Energie mit der angegebenen Leistung bei den im Anbot genannten Einspeise- und Entnahmestellen 30 Minuten nach Anforderung durch den RZF tatsächlich in das System der Regelzone eingespeist oder aus dem System entnommen wird.
Falls Sie Interesse daran haben, Ausgleichsenergieanbieter zu werden, kontaktieren Sie bitte unsere Clearingmitarbeiter.

