Clearing
Das Clearing wird von AGCS monatlich durchgeführt. Hierfür muss jeder Netzbetreiber sämtliche
Messwerte für Netzübergaben und die Verbrauchsmengen aller in seinem Netz tätigen Versorger an AGCS
übermitteln; dies beinhaltet auch die Bekanntgabe von Speicher- und Produktionsmengen. Händler
müssen täglich Fahrpläne für Import, Produktion, Speicher und Handelsgeschäfte an AGCS bzw. den
Regelzonenführer melden. AGCS verfügt damit über die vollständige Datenbasis der Regelzone Ost. Die
Bewegung jeder kWh im System der Regelzone Ost findet ihren Niederschlag im Kontensystem der AGCS.
Im Sinne einer doppelten Buchhaltung zeigen sich diese kWh im Soll und Haben auf verschiedenen
Konten. Grundlage dafür ist ein umfangreiches Datenbanksystem.
Gashändler können ihre Verträge nur durch die Abgabe von Fahrplänen bei AGCS bzw. dem
Regelzonenführer umsetzen; sie beliefern mit diesen Import-, Speicher- und Produktionsfahrplänen
die Regelzone bzw. tauschen mit Handelsfahrplänen Gasmengen innerhalb der Regelzone - entnommen
wird das Gas von ihren Kunden.
Das gesamte System muss - auch bei ungenauen Verbrauchsprognosen der Händler - im
Gleichgewicht gehalten werden, da unter allen Umständen sichergestellt werden muss, dass die
Verbraucher immer die Energie bekommen, die sie gerade benötigen. Das Instrument, das dem
Regelzonenführer hierzu zur Verfügung steht, ist der Ausgleichsenergiemarkt, der den
notwendigen Puffer für das System bildet.
AGCS stellt eine Online-Handelsplattform zur Verfügung, über die jedes Unternehmen, das über
die technischen Voraussetzungen verfügt, Ausgleichsenergieangebote abgeben kann. Dadurch wurde
nicht nur für die Etablierung eines neuen Marktes gesorgt, sondern es wird auch sichergestellt,
dass mit den jeweils günstigsten Energieangeboten das Gasnetz im Gleichgewicht gehalten wird.
Anhand eines marktorientierten
Clearingpreismodells
werden die Clearingpreise je Stunde ermittelt. Je Zeiteinheit gibt es nur einen
Preis. Die Kosten der Ausgleichsenergieabrufe bestimmen den Clearingpreis:
- In den Stunden, in denen es Abrufe gibt, bestimmt sich der Clearingpreis als mengengewichteter Durchschnittspreis der abgerufenen Angebotsmengen.
- In den Stunden, in denen es keine Abrufe gibt, wird der Clearingpreis vom Delta der Netzbetreiber bestimmt. AGCS ermittelt dann für alle Netzbetreiber, ob sie Gas aus dem System abgegeben oder ins System übernommen haben. Die Netzbetreiber erbringen in diesen Stunden eine Balancing Leistung ähnlich des Marktes und werden dafür mit Marktpreisen abgegolten.
Nachdem die Ausgleichsenergiemengen je Marktteilnehmer und Stunde sowie die Clearingpreise ermittelt wurden, erfolgt die Erstellung der Rechnungen und Gutschriften für alle Marktteilnehmer (BGV, Netzbetreiber, Ausgleichsenergieanbieter), die in der Regelzone Ost aktiv sind.
Die Kosten dieses Balancings werden den Marktteilnehmern verursachergerecht zugeordnet und verrechnet. Die Marktteilnehmer sind daher gut beraten, möglichst genaue Prognosen zu erstellen und ihre Fahrpläne entsprechend auszurichten. Ungenaue Prognosen verursachen Ausgleichsenergieabrufe durch den Regelzonenführer und die dabei entstehenden Kosten werden für jede Stunde den verursachenden Unternehmen zugeordnet; schlechte Prognosen bedeuten also hohe Ausgleichsenergierechnungen.
