AGCS

Ablauf Nachverrechnung

1. Wer kann eine Nachverrechnung anfordern?

Die Nachverrechnung kann nur der Datenverantwortliche anfordern, dieser erhält auch ausnahmslos die Rechnung über die anfallenden Kosten (siehe Datendienstleistungen).
Das jeweilige Antragsformular ist hier im Anschluss erhältlich; es ist vollständig ausgefüllt mittels Post oder Fax
(0043 (0)1 319 07 01-70) an AGCS zu senden.

2. Warum kann eine Nachverrechnung angefordert werden?

Wenn Entnahmen, Netzübergaben oder Fahrpläne nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, können die berichtigten Daten übermittelt und eine Nachverrechnung angefordert werden.

3. Wer ist über eine Nachverrechnung zu informieren?

Bevor korrigierte Daten für eine Nachverrechnung an AGCS übermittelt werden können, muss derjenige der die Daten schickt, mit den betroffenen Bilanzgruppen und Versorgern Kontakt aufnehmen, und zwar auch mit jenen, die die Netzverluste und Eigenverbrauch in dem betroffenen Netz abwickeln.

4. Wann sind die Daten für die Nachverrechnung zu übermitteln?

Die Daten können nach Übermittlung des Nachverrechnungsantrags an AGCS sowie Information der betroffenen Marktteilnehmer (siehe Punkt 3.) jederzeit an AGCS übermittelt werden, und zwar unabhängig davon, ob ein Termin für die Nachverrechnung feststeht oder nicht; die Daten werden „ geparkt“ bis eine Nachverrechnung von AGCS durchgeführt wird.
Weiters sind die Daten den betroffenen Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Es ist für die interne Verrechnung der betroffenen Marktteilnehmer wichtig, die gleiche Datengrundlage wie AGCS zu haben, da sonst eine Kontrolle der Abrechnung nicht möglich ist.

5. Wie erfolgt die Rechnungslegung?

Wenn der Zeitpunkt für die Nachverrechnung feststeht, informiert AGCS die betroffenen Marktteilnehmer mittels Email an die administrativen und technischen Ansprechpartner. Nur die im Nachverrechnungsantrag angeführten Komponenten werden in der Nachverrechnung berücksichtigt. Die betroffenen Bilanzgruppen erhalten eine neue Rechnung, in der der Differenzbetrag zwischen alter und neuer Abrechnung ausgewiesen und dem Konto gutschrieben bzw. angelastet wird. Außerdem erhält derjenige, der die Nachverrechnung angefordert hat, eine Rechnung über die Kosten der Nachverrechnung.
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