Marktteilnehmer werden
Voraussetzung ist lediglich die Registrierung bei der E-Control GmbH, bei AGCS und bei AGGM.
Die Mitarbeiter der AGCS begleiten Sie in Ihrem Registrierungsprozess, schulen Sie ein und nehmen mit Ihnen gemeinsam alle Einrichtungen im System vor.
1. Schritt - Antrag auf Registrierung
Um in der Regelzone Ost als selbständiger Gashändler auftreten zu können, müssen sich in- und ausländische Interessenten zuerst als Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) bei AGCS registrieren lassen und eine Bilanzgruppe (BG) einrichten.
Der Antragsteller sollte auch die E-Control GmbH sowie den Regelzonenführer AGGM über die beabsichtigte Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher informieren, da auch bei diesen Stellen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
2. Schritt - Antragsbearbeitung
Nach Einreichung werden die Anträge von AGCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft; die Registrierungsdaten werden in eine Datenbank aufgenommen und eine Erhaltsbestätigung sowie ein Passwort an den Antragsteller versandt.3. Schritt - Sicherheitenberechnung
Die übermittelten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft weitergereicht, die die Bonitätsprüfung durchführt und das Risikomanagement abwickelt.AGCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten und übermittelt ihm einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der firmenmäßig gezeichnet an AGCS rückzusenden ist. Weiters ist eine Einzugsermächtigung zugunsten von AGCS auszustellen und die geforderten Sicherheiten zu hinterlegen.
4. Schritt - Datentest
Ebenfalls ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Registrierung notwendig; hierfür sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.5. Schritt - Green Card und Aktivierung
Hat der Antragsteller alle Voraussetzungen zur Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher
erfüllt, so erhält er die „ Green Card“ und ein Exemplar des nun von AGCS gegengezeichneten
Vertrags zugesandt.
Dieser Vertrag ist vom Antragsteller der E-Control GmbH vorzulegen, die die Erlaubnis für
die Teilnahme am österreichischen Gasmarkt erteilt.
Nach positivem Bescheid der E-Control GmbH erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Netz der Regelzone Ost.
Der Markteintritt kann jeweils nur zum Monatsersten erfolgen.
