AGCS

Ausgleichsenergieanbieter

Als Ausgleichsenergieanbieter benötigen Sie die Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einem bereits registriertem BGV und einer seiner BG.

Für die Registrierung als Ausgleichsenergieanbieter übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Formular E firmenmäßig gezeichnet
  • Formular G firmenmäßig gezeichnet
  • aktueller Firmenbuchauszug
  • Information über verfügbare Kraftwerke

Nach Einlagen der Unterlagen und der Prüfung durch AGCS werden die Daten im System eingepflegt. Nach technischer Prüfung durch den Regelzonenführer hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung zur Teilnahme am Ausgleichsenergiemarkt, wird der Ausgleichsenergieanbieter eingerichtet und mit dem nächsten Monatsersten aktiviert.

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