Bilanzgruppe (BG)
Die Registrierung einer weiteren Bilanzgruppe (BG) ist für den Antragsteller mit wesentlich
geringerem Aufwand verbunden, als die Registrierung als BGV. Um als Bilanzgruppe registriert zu
werden, muß die Bestätigung der Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einem bereits registrierten BGV
gegeben sein.
Für die Registrierung einer weiteren Bilanzgruppe übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Formular B firmenmäßig gezeichnet
- aktueller Firmenbuchauszug
- ev. aktuelle Geschäftsberichte des BGV
- prognostizierter Jahresumsatz der BG
Nach Einlagen der Unterlagen und der Prüfung durch AGCS werden die Daten im System eingepflegt. Der Prognosewert des Jahresumsatzes wird gemeinsam mit den Geschäftsberichten an die Oesterreichische Kontrollbank AG weitergeleitet, um die Höhe der erforderlichen Sicherheiten zu berechnen.
Danach wird die Sicherheitenvorschreibung dem BGV mitgeteilt, nach Hinterlegung der Sicherheiten kann die neue BG mit dem nächsten Monatsersten aktiviert werden.
