Externes Konto (EPS)
- Gas importiert und/oder exportiert, oder
- der bei einem Speicherunternehmen ein- bzw. ausspeichert, oder
- der von einem Produzenten Erdgas bezieht,
werden von AGCS Externe Konten („EPS Konten“) bzw. Verbindungen zu bestehenden Externen
Konten eingerichtet, auf denen Erdgasmengen, die die Grenze der Regelzone überschreiten, als
Fahrpläne und Messwerte verbucht werden. Auf diesem Konto werden auch die Abweichungen in Form von
Ausgleichsenergie, die bei der Abwicklung regelzonenüberschreitender Erdgasmengen entstehen,
ausgewiesen.
Über Externe Konten werden zum Beispiel Importe abgewickelt: Der Importfahrplanwert wird auf
das Konto (im Soll) geschrieben und es wird der entsprechende Messwert (im Haben) ebenfalls
zugeschrieben – es stehen dadurch die Importfahrpläne den tatsächlichen Importmesswerten gegenüber,
wobei die dabei festgestellten Differenzen je Zeiteinheit Ausgleichsenergie darstellen und mit dem
Eigentümer des Externen Konten abgerechnet werden.
Um eine sichere, komfortable Abwicklung bei der Berechtigungsvergabe und –verwaltung für die
Beteiligten (AGGM, AGCS, BGV) zu gewährleisten, hat AGCS das Clearingsystem um eine Zusatzfunktion
erweitert. Die Berechtigungsvergabe für EPS Konten und die Einrichtung von Ein-/Ausspeisepunkten
wird damit innerhalb des Clearingsystems der AGCS abgewickelt.
Für Sie als Eigentümer von externen Konten ist folgendes zu berücksichtigen:
Als BGV steigen Sie über das herkömmliche LOGIN in die Clearing Plattform ein.
Im Menü Stammdaten gelangen Sie zu den EPS Berechtigungen und es stehen Ihnen dort Ihre
Externen (EPS) Konten zur Verfügung. Sie sehen alle Externen (EPS) Konten für die Ihre BGs
berechtigt sind, sowie alle BGs die Sie an Ihren eigenen Externen Konten berechtigt haben.
Sie können nun für Ihre Externen (EPS) Konten die neuen gewünschten Berechtigungen an
Bilanzgruppen (entsprechend vollständig angebotener kommerzieller BG-Liste) vergeben.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie,
• Ihr externes Konto,
• den Ein-/Ausspeisepunkt,
• die berechtigte BG
• und den Verwendungszweck korrekt auswählen.
Nur unter der Voraussetzungen einer korrekten Eingabe erfolgt die positive Prüfung und
Freigabe durch AGGM. Bei fehlerhaften Eingaben erhält ihre Berechtigungsvergabe keine Freigabe –
eine Fahrplanabwicklung ist dann nicht möglich.
für Biogas Produzenten
Für Biogasanlagen werden von AGCS ebenfalls Externe Konten eingerichtet. Am Kontensystem der
AGCS sind damit alle Produktionswerte und Fahrplanwerte die die Biogasanlage betreffen auf
stündlicher Basis verzeichnet, wobei die bei AGCS registrierten Verfügungsberechtigten des Kontos
jederzeit Einblick auf die Daten des Kontos haben.
Derzeit sind im System der AGCS 6 einspeisende Biogasanlagen registriert. Diese
Biogasanlagen sind damit Bestandteil des Bilanzgruppenmodells.
Ein Unternehmen, das ein Externes Konto bei AGCS eingerichtet haben möchte, hat folgendes
Formular F, sowie Formular H – firmenmäßig gefertigt – an AGCS zu übermitteln:
