Netzbetreiber (NB)
Für die Registrierung als Netzbetreiber übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Formular A firmenmäßig gezeichnet
- Formular G firmenmäßig gezeichnet
- aktueller Firmenbuchauszug
- Liste der Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV), die im eigenen Netz aktiv tätig sind
- Liste der unterlagerten Netze
- Firmenmäßig gezeichnete Mitteilung über das anzuwendende Verbrauchsermittlungsverfahren (Bottom Up oder Top Down)
Nach Einreichung der erforderlichen
Unterlagen (per Post) werden die Anträge seitens AGCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler
geprüft; die Registrierungsdaten werden in eine Datenbank aufgenommen und eine Empfangsbestätigung
sowie ein Passwort an den Antragsteller versandt.
AGCS übermittelt dem Antragssteller einen Netzbetreiber-Vertrag in zweifacher Ausfertigung,
der firmenmäßig gezeichnet an AGCS rückzusenden ist. Bei Einrichtung einer Netzverlustbilanzgruppe
ist eine Einzugsermächtigung zugunsten von AGCS auszustellen.
Ebenso ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen notwendig. Dafür
sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Sind alle Voraussetzungen zur Registrierung erfüllt, so erhält der Netzbetreiber ein Exemplar des nun auch von AGCS gegengezeichneten Vertrags zugesandt.
Der Markteintritt erfolgt zum nächsten Monatsersten.
Laut Marktregeln stehen dem Netzbetreiber zwei Verfahren zur Verbrauchsermittlung zur
Verfügung. Diese sind das Bottom Up-, sowie das Top Down-Verfahren. Dem Netzbetreiber steht die
Möglichkeit offen vom Top Down- auf das Bottom Up-Verfahren zu wechseln. Ein Wechsel ist jeweils
zum Monatsersten möglich. Die Mitteilung bezüglich des Wechsels muss die AGCS spätestens 14
Werktage vor dem Umstellungstermin erreichen. Die Beschreibung des Restlastverfahrens (Bottom Up)
finden Sie
hier.
