Regelwerk
Das Bilanzgruppenmodell ist die Grundlage des liberalisierten österreichischen Gasmarktes.
Die Einführung des Bilanzgruppenmodells, die Trennung von Handel und Vertrieb einerseits und
Netzbetrieb andererseits gehörten zu den grundsätzlichen Änderungen in der Struktur der
österreichischen Gaswirtschaft. In Österreich wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die sich am
skandinavischen Bilanzgruppenmodell orientierten.
Dieses Modell muss im Wesentlichen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sicherstellung der Bilanzierung der tatsächlichen Einlieferungen in und Entnahmen aus dem Netz.
- Bereitstellung von Ausgleichsenergie, welche die Differenz von prognostizierten und tatsächlichen Gasentnahmen bzw. Einlieferungen in das Netz abdeckt.
- Einrichtung eines Systems zur Abrechnung der Ausgleichsenergie und ähnlicher Dienstleistungen.
Damit ein derartiges System umgesetzt werden kann, sind Maßnahmen zur Entflechtung von
Produktion und Gashandel einerseits sowie Verteilung und Übertragung andererseits notwendig. Ein
weiteres Erfordernis ist die Zusammenfassung von Verbrauchergruppen und Erzeugergruppen zu
Bilanzgruppen.
Marktakteure
Der liberalisierte Gasmarkt ist durch das Auftreten neuer Marktakteure mit
unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten charakterisiert, um das Funktionieren des
Gasmarktes zu gewährleisten:
- Netzbetreiber (NB) – darunter werden die Betreiber von Fernleitungs- und Verteilernetzen verstanden.
- Regelzonenführer (RZF) – dieser ist für das Balancing der Regelzone verantwortlich. In der Regelzone Ost ist die AGGM für den technischen Ausgleich verantwortlich.
- Bilanzgruppe (BG) – darunter wird die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Gasaufbringung und Gasabgabe erfolgt, verstanden. Der Vertreter der Bilanzgruppe gegenüber den anderen Marktteilnehmern ist der Bilanzgruppenverantwortliche (BGV).
- Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie - eine Einrichtung, die anhand der von den Netzbetreibern und Marktteilnehmern zur Verfügung gestellten Daten die Berechnung der Ausgleichsenergie vornimmt, den Preis für die Ausgleichsenergie ermittelt und die Bilanzgruppen in organisatorischer und abrechnungstechnischer Hinsicht verwaltet. In Österreich sind Verrechnungsstellen für die Regelzone Ost und für die Regelzone West eingerichtet. Der Betreiber einer Verrechnungsstelle ist der Bilanzgruppenkoordinator (BKO).
Hier finden sie die Allgemeinen Bedingungen des BKO sowie die Anhänge in der aktuellen Fassung sowie in der jeweils vorangegangenen Version.
