Versorgungssicherheit

AGCS hat unter dem Anspruch eines auch im Engpassfall funktionierenden Bilanzgruppenmodells und Ausgleichsenergiemarktes Maßnahmen zur Versorgungssicherheit in den Marktregeln implementiert.

Die Verpflichtung zur Versorgungssicherheit beizutragen, ergibt sich aus § 33b (5) Z 4 GWG, wonach der Bilanzgruppenkoordinator besondere Maßnahmen zu ergreifen hat, wenn keine Angebote für Ausgleichsenergie vorliegen.

AGCS hat gemeinsam mit dem Regelzonenführer und den Speicherbetreibern Konzepte und Produkte zum Engpassmanagement entwickelt und diese auch in den Marktregeln abgebildet.

Derzeit stehen folgende Engpassmanagementmaßnahmen zur Verfügung:

  • Die Wiedereröffnung des Ausgleichsenergiemarktes ist während der Bürozeiten jederzeit möglich.
  • Seit dem Jahr 2005 steht das vom Speicherbetreiber OMV Gas GmbH umgesetzte Produkt „Day Ahead Rates“ zur Verfügung; damit werden vom Speicherbetreiber im Engpassfall freie Kapazitäten für dessen Speicherkunden zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich wurde für den Fall von Engpasssituationen die Möglichkeit geschaffen, strukturierte wie auch unstrukturierte Stundenblockangebote per Fax im AE-Markt anzubieten. Damit können Ausgleichsenergiemengen aus ausländischen Speichern sowie ausländische wie inländische Flexibilitäten aus Verbraucherabschaltungen, eventuell auch Flexibilitäten aus Linepack, dem Ausgleichsenergiemarkt zugeführt werden.
  • Der Regelzonenführer ist berechtigt, nachstehende Maßnahmen zu ergreifen, sofern nicht mit den normalen Mitteln der Systemsteuerung und des Ausgleichsenergiemanagements das Auslangen gefunden werden kann:
    • Aufhebung der Reihenfolge beim Abruf von Ausgleichsenergieangeboten aus der Merit Order List (Abruf von AE-Anboten in Abhängigkeit des geographischen Einspeisepunktes);
    • gleichzeitige Abrufe von AE-Lieferangeboten und Ausgleichsenergiebezugsangeboten.
up