
technisches Clearing
Ablauf Periodenabrechnung
Bilanzgruppenverantwortliche
Bilanzgruppenverantwortliche senden ihren Endkundenfahrplan an den MVGM nach dessen Vorgaben.
Netzbetreiber
Netzbetreiber müssen innerhalb von 6 Arbeitstagen nach dem Monatsersten die notwendigen Daten gemäß den Sonstigen Marktregeln und den AB-BS im MSCONS-Format an die AGCS übermitteln.
Richtig formatierte Daten werden automatisiert ins System eingelesen und sind innerhalb weniger Stunden im geschützten Bereich der AGCS-Homepage (unter den betroffenen Komponenten) ersichtlich. Einmal täglich wird von AGCS die Berechnung einer Bilanz angestoßen; kurze Zeit später sind die gemeldeten und verwertbaren Daten im Menüpunkt Bilanzübersicht auf der Clearingplattform ausgewiesen und können von den jeweils betroffenen Marktteilnehmern überprüft werden.
Die Behebung von Fehlern erfolgt durch Übersendung von korrigierten Daten; das zuletzt übermittelte Mail überschreibt immer zuvor geschickte Meldungen.
Nach Ablauf der 6 Arbeitstage für die Datenlieferung folgt eine Datennachlieferungsfrist von 2 Arbeitstagen; hier ist ein letztes Mal eine Korrektur möglich, bevor die Berechnung des Monatsclearings beginnt.
Am 9. Arbeitstag startet AGCS die Abrechnung des 1.Clearings; dies kann einige Stunden in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Überprüfung der Plausibilität des Ergebnisses werden die Daten der Oesterreichischen Kontrollbank AG zur Rechnungslegung weitergeleitet. Diese beginnt umgehend mit der Erstellung und Überprüfung der Rechnungen und schickt diese, wenn möglich noch am selben Tag, per Email an Bilanzgruppenverantwortliche und Netzbetreiber mit selbstverwalteten Netzverlustbilanzgruppen aus.
Die Rechnungsbeträge werden innerhalb von 3 Arbeitstagen von den Konten der Bilanzgruppenverantwortlichen eingezogen bzw. deren Konten gutgeschrieben.
BGV und Netzbetreiber haben 14 Tage ab Rechnungslegung Zeit, Einspruch gegen die gelegten Rechnungen zu erheben bzw. eine Nachverrechnung zu verlangen. Näheres entnehmen Sie bitte den AB-BS und den dazugehörigen Anhängen.

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Ablauf Nachverrechnung
Die Nachverrechnung kann nur durch einen BGV oder einen Netzbetreiber angefordert werden. Der anfordernde Marktteilnehmer erhält auch ausnahmslos die Rechnung über die anfallenden Kosten.
Das jeweilige Antragsformular wird hier bereit gestellt; es ist vollständig ausgefüllt mittels Post an AGCS zu senden.
Wenn Entnahmen, Netzübergaben oder Fahrpläne nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, können die berichtigten Daten übermittelt und eine Nachverrechnung angefordert werden.
Bevor korrigierte Daten für eine Nachverrechnung an AGCS übermittelt werden können, muss derjenige der die Daten schickt, mit den betroffenen Bilanzgruppen und Versorgern Kontakt aufnehmen, und zwar auch mit jenen, die die Netzverluste und Eigenverbrauch in dem betroffenen Netz abwickeln.
Die Daten können nach Übermittlung des Nachverrechnungsantrags an AGCS sowie Information der betroffenen Marktteilnehmer (siehe Punkt 3.) jederzeit an AGCS übermittelt werden, und zwar unabhängig davon, ob ein Termin für die Nachverrechnung feststeht oder nicht; die Daten werden „geparkt“ bis eine Nachverrechnung von AGCS durchgeführt wird.
Weiters sind die Daten den betroffenen Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Es ist für die interne Verrechnung der betroffenen Marktteilnehmer wichtig, die gleiche Datengrundlage wie AGCS zu haben, da sonst eine Kontrolle der Abrechnung nicht möglich ist.
Wenn der Zeitpunkt für die Nachverrechnung feststeht, informiert AGCS die betroffenen Marktteilnehmer mittels Email an die administrativen und technischen Ansprechpartner. Nur die im Nachverrechnungsantrag angeführten Komponenten werden in der Nachverrechnung berücksichtigt. Die betroffenen Bilanzgruppen erhalten eine neue Rechnung, in der der Differenzbetrag zwischen alter und neuer Abrechnung ausgewiesen und dem Konto gutgeschrieben bzw. angelastet wird. Außerdem erhält derjenige, der die Nachverrechnung angefordert hat, eine Rechnung über die Kosten der Nachverrechnung.
Anträge & Ausfüllanleitungen
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Lastprofile
Ermittlung von Verbrauchswerten mittels Lastprofilen
Netzbetreiber sind verpflichtet der AGCS die Verbrauchswerte der Versorger und Bilanzgruppen auf stündlicher Basis zu übermitteln. Die Verbrauchswerte nicht mittels Lastprofilzähler gemessener Kunden sind mit Hilfe von standardisierten Lastprofilen zu ermitteln. Diese Verbrauchswerte werden auf stündlicher Basis aggregiert und monatlich an AGCS übermittelt.
Die standardisierten Lastprofile werden für die Verbrauchsgruppen Heizen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe) und Prozessgas (Kochen, Warmwasser, Gewerbe) angewandt. Einmal jährlich werden die Zähler bei diesen Verbrauchsgruppen abgelesen und auf Basis dieses Zählwertes wird, 14 Monate nach dem ersten Clearing, das zweite Clearing durchgeführt.
Das Berechnungsverfahren für die Lastprofile wird auf Grund statistischer Auswertungen festgelegt.
Temperaturabhängige Lastprofile
Für diese gilt, dass die AGCS mittels täglich von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) übermittelten Temperaturdaten ein Datenfile für jede Verbrauchsklasse an die Netzbetreiber (bzw. bei Bedarf an Versorger) übermittelt. Dieses Datenfile wird von den Netzbetreibern für die Ermittlung des Verbrauches verwendet. Sollten bis 18:00 Uhr von der ZAMG keine Temperaturdaten für den Vortag übertragen werden können, so werden für die Berechnung die Werte herangezogen, die für den vorhergehenden Tag vorhanden sind.
Lastprofile Prozessgas
Einmal pro Jahr wird eine Datei mit den Prozessgaslastprofilen generiert und veröffentlicht (siehe Homepage „Lastprofile JJJJ“).
Auf den folgenden Seiten sind die Studien zu den Lastprofilen, sowie die Prozessgas Lastprofile und die Zuordnung der Netzbereiche zu den Temperaturzonen veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den einzelnen Lastprofilen finden Sie im Regelwerk in Kapitel 4 der Sonstigen Marktregeln.
Lastprofile ab 01.04.2009
Hier sind die Studie "Lastprofile nicht-leistungsgemessener Kunden", die Liste der von den Netzbetreibern offiziell bekanntgegebenen D-Parameter sowie Datenbanken, die die Lastprofile Prozessgas beinhalten veröffentlicht. Die hier veröffentlichten Daten sind ab 01.04.2009 gültig.
Mit 01.01.2022 wurden die Parameter der Prozessgaslastprofile durch eine Studie der TU Graz angepasst. Die Profile ab diesem Zeitpunkt unterscheiden sich daher von den Profilen vor dem Jahr 2022.
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Lastprofile Prozessgas 2026
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Lastprofile Prozessgas 2025
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Lastprofile Prozessgas 2024
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Lastprofile Prozessgas 2023
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Lastprofile Prozessgas 2022
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Lastprofile Prozessgas 2021
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Lastprofile Prozessgas 2020
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Lastprofile Prozessgas 2019
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Lastprofile Prozessgas 2018
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Lastprofile Prozessgas 2017
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Lastprofile Prozessgas 2016
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Lastprofile Prozessgas 2015
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Lastprofile Prozessgas 2014
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Lastprofile Prozessgas 2013
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Lastprofile Prozessgas 2012
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Lastprofile Prozessgas 2011
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Lastprofile Prozessgas 2010
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Lastprofile Prozessgas 2009 (gültig ab 01.04.2009)
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Liste der D-Parameter
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Studie zu den Lastprofilen nicht-leistungsgemessener Kunden
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Studie Überprüfung der Standard-Gaslastprofile 2021
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Grundprofile Prozessgas 2021

Zuordnung Temperaturzonen
Hier steht Ihnen eine Excelliste als Download mit der Zuordnung der Temperaturzonen zu den jeweiligen Orten entsprechend der Lastprofilverordnung zur Verfügung.
Lastprofile bis 31.03.2009
Hier sind die Beschreibung "Gas-Lastprofile" sowie Datenbanken, die die Lastprofile Prozessgas beinhalten veröffentlicht. Die hier veröffentlichten Daten sind bis 31.03.2009 gültig.