Registrierung

Musterdokumente

Hinterlegung von Sicherheiten

Laut Anhang Risikomanagement der AB-BS können folgende Sicherheiten zugunsten von AGCS hinterlegt werden:

  • Verpfändetes Geldkautionskonto
  • Verpfändete Wertpapierkonto
  • Verpfändetes Speicherkonto
  • Garantien einer vom BGV unabhängigen Bank aus dem EU-Raum oder der Schweiz. Unabhängigkeit liegt, ab einer direkten oder indirekten Beteiligung der garantierenden Bank von mehr als 10 % am BGV, nicht mehr vor. AGCS behält sich vor, Garantien von Banken abzulehnen, die nicht von einer internationalen Ratingfirma eingestuft wurden und die kein Rating im Investment Grade Bereich aufweisen.