Physikalische Ausgleichsenergiemengen werden von AGCS vorrangig über die Gasbörse aufgebracht. Hierfür stehen das Within Day Produkt sowie das Day Ahead Produkt der Gasbörse zur Verfügung.
Neben der Aufbringung von Ausgleichsenergiemengen über die Gasbörse ist es den Marktteilnehmern möglich über eine sogenannte Merit Order List Ausgleichsenergiemengen anzubieten. Diese Angebote werden von AGCS preislich gereiht, jedoch ohne Preisinformationen an den MVGM übermittelt. Grundsätzlich hat der MVGM die Abrufreihenfolge einzuhalten, darf aber im Engpassfall von der Reihenfolge abweichen bzw. in besonderen Fällen auch gegenläufig abrufen.
Der MVGM, welcher das Marktgebiet technisch überwacht und steuert, ruft diese Ausgleichsenergiemengen bei Bedarf ab. Die Merit Order Liste wird stündlich an den MVGM übermittelt. Damit besteht für die Marktteilnehmer rund um die Uhr die Möglichkeit Angebote auf der Merit Order Liste zu stellen.
AGCS als zentrale Abrechnungsstelle für alle Ausgleichsenergiemengen im Marktgebiet Ost - dieses umfasst alle Bundesländer bis auf Tirol und Vorarlberg - wird durch diese Abrufe des MVGM von Gasbörse oder Merit Order List zum Käufer bzw. Verkäufer dieser Ausgleichsenergiemengen.
Laut Gaswirtschaftsgesetz sind Ausgleichsenergiemengen vorrangig von der Gasbörse zu beziehen. In diesem Sinn hat die Merit Order List eine Art Back-Up Funktion für das Ausgleichsenergieregime. Wegen der seltenen Nutzung wird auf dieser Merit Order List nicht regelmäßig angeboten. In Folge dessen müssen Anbieter bei Zusatzbedarf ersucht werden Mengen auf der Merit Order List anzubieten. Die Häufigkeit von Abrufen kann nicht abgeschätzt werden.
Damit die Versorgung auch bei Engpässen reibungslos funktioniert, wurden zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung der Versorgungssicherheit gesetzt.
Mittels FAX können Ausgleichsenergieangebote für nicht standardisierte Ausgleichsenergiemengen auch mit längeren Vorlaufzeiten angeboten werden. Seit Bestehen der AGCS wurde von der FAX AE bisher zweimal (2009, 2012) Gebrauch gemacht.
Mittels Demand Side Response (verfügbar seit April 2017) können Verbraucherabschaltungen gegen Entgelt auf einer sogenannten Flexibilitäts Merit Order Liste des Bilanzgruppenkoordinators von Bilanzgruppenverantwortlichen angeboten werden.
Falls Sie über Speicherleistungen, Flexibilitäten oder Demand Side Response Kapazitäten im Verteilergebiet Ost verfügen und diese anbieten wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Ausgleichsenergie
Gasbörse
Ausgleichsenergiemengen können über folgende Börseprodukte aufgebracht werden: Within-Day, Day-Ahead, Next-Hour. Für den Ausgleich des Marktgebietes findet fast ausschließlich das Within Day Produkt Verwendung.
Zum Zwecke der Beschaffung von Gasbörsemengen sind die Bilanzierungsstelle und der MVGM an der Gasbörse (European Energy Exchange EEX) registriert.
Der MVGM ist von der Bilanzierungsstelle ermächtigt, die für den Ausgleich notwendigen Gasmengen von der Gasbörse zu beschaffen.
Zu diesem Zweck nimmt der MVGM am Fließhandel teil. Der MVGM beobachtet Angebote an der Gasbörse und nimmt diese an bzw. stellt selbst aktiv Angebote ein. Für die Mengenbeschaffung des Within-Day Produktes gilt eine Vorlaufzeit von 2 h.
Bezüglich der Ausgleichsenergiemengenbeschaffung von der Gasbörse gelten keine Preisrichtlinien.
Ausgleichsenergie
Merit Order List (MOL)
Angebotsabgabe
Marktteilnehmer (Anbieter), die die vom MVGM geforderten technischen Voraussetzungen erfüllen, können Mengen an physikalischer Ausgleichsenergie anbieten.
Ein Marktteilnehmer, der über geeignete Flexibilisierungsinstrumente, wie z.B. kurzfristig einsetzbare Speichermengenbewegungen oder mengensteuerbare Verbraucher verfügt, kann als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie im Marktgebiet eingerichtet werden. Der Anbieter muss der BS mitteilen, an welchen Punkten er physikalische Ausgleichsenergie anbieten wird.
Für die Angebotsabgabe stellt die BS den Anbietern eine internetbasierte Angebotsplattform zur Verfügung. Angebote können jederzeit für die folgenden Stunden bis 30 Tage im Voraus gelegt werden. Ab dem Zeitpunkt des Marktschlusses (16:00), sind die Angebote für die jeweiligen Anbieter verbindlich und können nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.
Preisreihenfolge
Die Angebote werden von der BS getrennt nach Aufbringung und Abnahme entsprechend den angegebenen Preisen gereiht („Merit Order List“). Bei preislich gleichen Angeboten geht das mengenmäßig größere vor. Bei preislich und mengenmäßig gleichen Angeboten entscheidet der Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Ist aufgrund von Engpässen im Leitungsnetz die verbrauchsgerechte Verteilung des angelieferten Erdgases und/oder die Abwicklung sonstiger Transporte nicht möglich, dann ist der MVGM berechtigt, nachstehende Maßnahmen zu ergreifen, sofern nicht mit den normalen Mitteln der Systemsteuerung und des Ausgleichsenergiemanagements das Auslangen gefunden werden kann:
- Aufhebung der Reihenfolge beim Abruf von Anboten aus der Merit Order List (Abruf von Anboten in Abhängigkeit des geographischen Einspeisepunktes);
- gleichzeitige Abrufe von Lieferanboten und Bezugsanboten mit der Möglichkeit, diese an unterschiedlichen Orten in Anspruch zu nehmen.
In den Fällen, in denen von der Abrufreihenfolge durch den MVGM abgewichen wird, ist der MVGM verpflichtet, der Bilanzierungsstelle den übergangenen Anbieter und der E-Control Austria den Grund für die Nichteinhaltung der Abrufreihenfolge innerhalb von drei Arbeitstagen bekannt zu geben.
Stundenprodukt
Je Anbieter können Angebote mit einer Mindestdauer von einer Stunde und einer Mindestgröße von 1 MWh/h gelegt werden. Die Angebote haben zu Fixpreisen zu erfolgen.
Verpflichtung des Anbieters
Die Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie haben technisch sicherzustellen, dass die von ihnen angebotene Energie, mit der angegebenen Leistung, bei den im Anbot genannten Einspeise- und Entnahmestellen, 30 Minuten nach Anforderung durch den MVGM, tatsächlich in das Leitungsnetz eingespeist oder aus dem Leitungsnetz entnommen wird.
Stündliche Auktion
Die BS hält den Markt rund um die Uhr für die Abgabe von Angeboten offen. Damit ist es für registrierte Anbieter jederzeit möglich, Angebote abzugeben. Die Merit Order List wird im Stundentakt an den MVGM übermittelt. Eine Haftung der BS für zeitliche Aussetzung der im Stundenintervall übermittelten Merit Order List Angebote an den MVGM ist ausgeschlossen.
Ausgleichsenergie
Market Maker (MOL)
Beschreibung Market Maker
Gemäß den Marktregeln für Gas ist die BS verpflichtet, Leistungsausschreibungen (Market Maker) zur Deckung des Ausgleichsenergiebedarfes im Marktgebiet einzuführen.
Der Bedarf für Market Maker Ausschreibungen kann sich in folgenden Situationen ergeben:
- Ungenügende Angebote an der Gasbörse bzw. Merit Order List:
Bei ungenügend Angeboten von Ausgleichsenergie an der Gasbörse bzw. Merit Order List können Zusatzangebote über Market Maker Ausschreibungen aufgebracht werden. Der Bedarf wird durch den MVGM festgelegt. - Versorgungssicherheit:
Die BS hat zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf Aufforderung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Vorhaltung von Gasmengen durchzuführen.
Die Kosten der Vorhaltung werden aus Bundesmitteln gedeckt. Festlegungen zum Einsatz der Gasmengen, zum Energiepreis sowie zur verursachungsgerechten Kostentragung sind von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Verordnung zu treffen.
Voraussetzung für die Teilnahme/Registrierungsprozess
Voraussetzung für die Teilnahme an Market Maker Ausschreibung ist die Unterzeichnung eines Vertrages („Ausgleichsenergieanbietervertrag“) zwischen der BS und dem Anbieter. Für den Fall, dass der Anbieter bereits einen BGV-Vertrag unterzeichnet hat, entfällt die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Vertragsverhältnisses. Der BGV kommuniziert seine Bereitschaft zur Teilnahme an die Bilanzierungsstelle.
Einreihung der Market Maker Angebote in die Merit Order List
Die im Angebot des Marketmakers angeführten Arbeitspreise würden in die täglich erstellte Merit Order List eingereiht werden. Der Arbeitspreis kann zu diesem Zweck vom Marketmaker verändert werden, darf jedoch nicht den maximalen Arbeitspreis über- oder den minimalen Arbeitspreis unterschreiten. Durch das Einpflegen des Marketmakers in die Merit Order List soll sichergestellt werden, dass die Angebote der Marketmaker zum Zug kommen, wenn sie günstiger sind als die Angebote der regulären Bieter. Dadurch werden die Kosten für das Gesamtsystem gering gehalten. Es soll jedoch weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung der Marketmaker gegenüber den regulären Anbietern auf der Merit Order List kommen.
Angebotsabgabe über besondere Kommunikationsmittel
Im Falle von IT-Störungen im Rahmen der Merit-Order List Abwicklung werden von der Bilanzierungsstelle Angebote per Fax oder situationsbedingt über andere geeignete Kommunikationsmittel zugelassen.

Ausgleichsenergie
Fax AE (MOL)
Im Falle von IT-Störungen im Rahmen der Merit-Order List Abwicklung werden von der BS Angebote per Fax zugelassen. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten per FAX erfolgt entweder von der BS oder dem MVGM. Diese FAX-Angebote stellen eine besondere Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Marktgebiet dar.
Dabei werden die Fax-Angebote von den Anbietern an den MVGM und die BS übermittelt. Für diese Maßnahme per FAX gelten längere Vorlaufzeiten (150 Minuten). Damit soll ermöglicht werden, dass physikalische Ausgleichsenergiemengen auch über Importe und Verbraucherabschaltungen bereitgestellt werden können.
Fax Angebote werden den Angeboten der zuletzt übermittelten Merit Order Liste nachgereiht.
Auch FAX AE-Anbieter müssen als Ausgleichsenergieanbieter registriert sein.
Ausgleichsenergie
Demand Side Response (Flexibilitäts-MOL)
Ein Bilanzgruppenmitglied, das den Registrierungsprozess für Ausgleichsenergieanbieter an der Merit Order List gemäß den Anforderungen in den Allgemeinen Bedingungen der Bilanzierungsstelle erfolgreich abgeschlossen hat, kann mit Zustimmung des Bilanzgruppenverantwortlichen anbieten. Sofern dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen, hat der Bilanzgruppenverantwortliche diese Zustimmung zu erteilen.
Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung von mehr als 10.000 kWh/h haben sich an der Merit Order List bei der Bilanzierungsstelle zu registrieren. Der jeweilige Bilanzgruppenverantwortliche hat mit diesen Bilanzgruppenmitgliedern eine Vereinbarung für die Teilnahme und Abwicklung an der Merit Order List zu treffen. Mittelbare Bilanzgruppenmitglieder können sich dazu auch ihres Versorgers bedienen.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss das Bilanzgruppenmitglied nachweisen, dass es über geeignete Flexibilisierungspotentiale wie einsetzbare Speichermengen, Gasmengen an Ein- oder Ausspeisepunkten des Marktgebietes oder Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Leistung von mehr als 10.000 kWh/h verfügt, an deren Zählpunkt online gemessen wird und eine online Datenübermittlung an den MVGM erfolgt. Der Ausgleichsenergieanbieter hat der Bilanzierungsstelle mitzuteilen, an welchen Punkten er Ausgleichsenergie anbieten wird.
Das Anbieten von Ausgleichsenergie gemäß Abs. 1 ist nach der Einrichtung des Anbieters bei der Bilanzierungsstelle und der Einrichtung des Ausgleichsenergieangebotspunktes beim MVGM möglich.
Die Angebote für Verbrauchsreduktionen werden von berechtigten Anbietern auf einer sogenannten FLEX-MOL abgegeben.
In die FLEX-MOL können Angebote von zusammenhängenden Stundenprodukten je Ausgleichsenergieanbieter mit einer vom Ausgleichsenergieanbieter zu wählenden Vorlaufzeit und einer Mindestgröße von einer MWh/h eingebracht werden.
Der MVGM hat das Recht, aus dem Angebot zumindest eine MWh/h und in Schritten von einer MWh/h bis zum vollen angebotenen Leistungsumfang abzurufen. Das Recht des MVGM, Angebote in Schritten bis zum vollen Leistungsumfang abzurufen, kann vom Ausgleichsenergieanbieter ausgeschlossen werden.
Im Rahmen eines Registrierungsprozesses bei der BS registriert der Ausgleichsenergieanbieter Zählpunkte (einzeln oder im Pool), um über diese Zählpunkte Verbrauchsreduktion für die Angebotsabgabe anzubieten.
Voraussetzung für die Registrierung von Zählpunkten ist die Registrierung als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie bei der BS.
Die Zählpunkte deren Verbrauchsreduktionsleistungen angeboten werden, unterliegen einem Präqualifikationsprozess seitens des MVGM.
Mehrere Zählpunkte können in Form eines Pools registriert werden. Für den Pool wird ein eigener virtueller Zählpunkt registriert, für den Angebote abgegeben werden können.
Ausgleichsenergie
Notfallversorgung für verbundene Mitgliedsstaaten
Mit der VERORDNUNG (EU) 2017/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2017 („SoS-VO“) soll sichergestellt werden, dass von den direkt verbundenen Mitgliedsstaaten Solidaritätsmaßnahmen ergriffen werden, um die Gasversorgung der durch Solidarität geschützten Kunden in dem Mitgliedsstaat, in dem ein Solidaritätsfall eingetreten ist zu gewährleisten.
Die Bilanzierungsstelle (AGCS) und der MVGM (AGGM) sind in Österreich für die Ausgleichsenergiebewirtschaftung verantwortlich.
Das in den folgenden Dokumenten beschriebene vertragliche und abwicklungstechnische Konzept dient im Solidaritätsfall gemäß Artikel 13 Abs 3 SoS-VO („Solidaritätsfall“) der Bereitstellung physikalischer Ausgleichsenergiemengen an direkt mit Österreich verbundene Mitgliedsstaaten („verbundener Mitgliedsstaat“). Die Bereitstellung phys. Ausgleichsenergie erfolgt ausschließlich für den Zeitraum, für den die zuständige österr. Behörde eingehende Solidaritätsersuchen gemäß Artikel 13 SoS-VO („Solidaritätsersuchen“) des verbundenen Mitgliedsstaats akzeptiert.
Die marktbasierten Ausgleichsenergiemechanismen MOL und FlexMOL, welche für den Ausgleich des österreichischen Versorgungsgebietes gelten, können im Solidaritätsfall auch für die Bereitstellung von phys. Ausgleichsenergie für die verbundenen Mitgliedsstaaten genutzt werden.
Diese umfassen:
- Mengen aus Standardprodukten der MOL,
- Mengen aus Flexibilitätsprodukten der MOL.
Die Aushilfe wird über ein vom verbundenen Mitgliedsstaat bestimmtes Unternehmen abgewickelt, welches durch die österr. Behörde der BS bekanntgegeben wird.
Dieses Unternehmen muss für den Bezug von phys. Ausgleichsenergiemengen als BGV mit einer Sonder-Bilanzgruppe bei AGCS registriert werden und hat hierfür mit der BS eine Ergänzungsvereinbarung (Notfallversorgung) zum BGV Vertrag abzuschließen.
Der Vertragsinhalt bezieht sich im Besonderen auf nachstehende Teile der AB-BS:
Allgemeine Bedingungen der Bilanzierungsstelle:
7. Besondere Bedingungen für das Verhältnis Bilanzierungsstelle – BGV mit Sonder-Bilanzgruppe (Notfallversorgung)
Für den BGV wird eine Sonderbilanzgruppe eingerichtet. Erst nach vorgenommenen Vertragsunterzeichnungen, Registrierungen bei der BS (AGCS), können im Solidaritätsfall im Marktgebiet angebotene phys. Ausgleichsenergiemengen für den verbundenen Mitgliedsstaat abgerufen werden.
Diese physikalischen Ausgleichsenergiemengen werden der Sonder-BG am VHP übergeben. Der BGV ist dafür verantwortlich, über die entsprechenden Kapazitäten für den Transport in den verbundenen Mitgliedsstaat zu verfügen.
Solidaritätsersuchen gemäß Artikel 13 SoS-VO Anforderungen für physikalische Ausgleichsenergiemengen (Solidaritätsmengen) werden an den MVGM übermittelt. Der MVGM überprüft die kommerzielle und technische Machbarkeit und übermittelt dem BGV Angebote, welche dieser annimmt bzw. ablehnt. Die Abrufe/Ablieferung für/in den verbundenen Mitgliedsstaat erfolgen nach Können und Vermögen.
Vor Abruf physikalischer Ausgleichsenergiemengen sind vom BGV Barsicherheiten zu Gunsten der AGCS bereitzustellen. Physikalische Ausgleichsenergiemengen können vom MVGM ausschließlich im Rahmen der vorliegenden Sicherheiten für den verbundenen Mitgliedsstaat abgerufen werden.
Angebote werden direkt für den verbundenen Mitgliedsstaat abgerufen und sind diesem damit eindeutig zuordenbar. Verrechnet werden die Kosten der physikalischen Ausgleichsenergie zuzüglich Gebühren, Clearingentgelt und Steuern.
Die Verrechnung an den BGV erfolgt entweder täglich bzw. zeitnah.