Registrierung

Anbieter für physikalische Ausgleichsenergie - MOL und FLEX-MOL

Als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie  können Sie zwischen zwei Registrierungsmöglichkeiten wählen:

  • Registrierung als Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie ohne BGV Vertragsverhältnis mit AGCS:
    Nach erfolgreicher Registrierung schließt AGCS einen Vertrag mit dem Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie ab.
  • Registrierung als Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie mit BGV Vertragsverhältnis mit AGCS:
    Der Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie schließt sich einem bestehenden BGV an, welcher Vertragspartner der AGCS ist.

Der Vertrag für Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere die Sicherheitenhinterlegung gemäß dem Anhang Risikomanagement, Sicherheitenleistung zu den AB-BS, sowie die finanzielle Abwicklung der Rechnungen/Gutschriften.
Die Rechte und Pflichten eines Anbieters physikalischer Ausgleichsenergie mit BGV Vertragsverhältnis sind bereits im BGV Vertrag enthalten.
 

Für die Registrierung als Ausgleichsenergieanbieter übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Formular E firmenmäßig gezeichnet
  • SEPA-Firmenlastschrift-Mandat - das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat wird Ihnen nach Eingang Ihrer Registrierungsunterlagen bei AGCS zugesandt.
  • Firmenbuchauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate; bei Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Österreichs notariell beglaubigt und gegebenenfalls in deutscher oder englischer Übersetzung)

Nach Einlagen der Unterlagen und Prüfung durch AGCS werden die Daten im Clearingsystem erfasst. Nach technischer Prüfung durch den MVGM hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung zur Teilnahme am physikalischen Ausgleichsenergiemarkt wird der Ausgleichsenergieanbieter eingerichtet und zum nächst möglichen Zeitpunkt aktiviert.