Netzbetreiber (NB)
Neuregistrierung
Für die Registrierung als Netzbetreiber übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen:
- Formular A - Antrag auf Registrierung als Netzbetreiber, firmenmäßig gezeichnet
- Formular N - Beauftragung zur Einrichtung eines Netzverlustfahrplanes, firmenmäßig gezeichnet
- optional, Formular J - Beauftragung zur automatischen Glattstellung, firmenmäßig gezeichnet
- Erklärung zur Feststellung des Steuertatbestandes, firmenmäßig gezeichnet - für weiterführende Informationen klicken Sie hier.
- SEPA-Firmenlastschrift-Mandat - das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat wird Ihnen nach Eingang Ihrer Registrierungsunterlagen bei AGCS zugesandt.
- aktueller Firmenbuchauszug
- Liste der Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV), die im eigenen Netz aktiv tätig sind
- Liste der unterlagerten Netze
- Information über die Beschaffung der Netzverluste / Eigenverbrauch
Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen (per Post) werden die Anträge seitens AGCS auf Vollständigkeit und formelle Fehler geprüft; die Registrierungsdaten werden in eine Datenbank aufgenommen und eine Empfangsbestätigung sowie ein Passwort werden an den Antragsteller versandt.
AGCS übermittelt dem Antragssteller einen Netzbetreiber-Vertrag in zweifacher Ausfertigung, der firmenmäßig gezeichnet an AGCS rückzusenden ist. Bei Einrichtung einer Netzverlustbilanzgruppe ist ein SEPA Mandat zugunsten von AGCS auszustellen.
Ebenso ist ein Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen notwendig. Dafür sind Datentests entwickelt worden, die wir gemeinsam mit Ihnen durchführen.
Sind alle Voraussetzungen zur Registrierung erfüllt, so erhält der Netzbetreiber ein Exemplar des nun auch von AGCS gegengezeichneten Vertrags zugesandt.
Der Markteintritt erfolgt zum nächsten Monatsersten.
Gemeinsame Netzverlustbeschaffung über die „besondere Bilanzgruppe zur gemeinsamen Netzverlustbeschaffung“
Mehrere Netzbetreiber können eine besondere Bilanzgruppe für die gemeinsame Beschaffung von Netzverlusten und Eigenverbrauch bilden. Der BGV für die besondere BG zur gemeinsamen Beschaffung von Netzverlusten und Eigenverbrauch richtet zu diesem Zweck eine eigene besondere BG beim BKO ein. Seit 01.01.2015 hat AGGM eine Bilanzgruppe zur gemeinsamen Beschaffung von Netzverlusten und Eigenverbrauch bei AGCS eingerichtet.
Der Netzbetreiber, der die Rolle des BGV der gemeinsamen Netzverlustbilanzgruppe als Netzbetreiber wahrnimmt bzw. der Dienstleister (beide in der Folge BGV für die besondere BG zur gemeinsamen Beschaffung von Netzverlusten und Eigenverbrauch) haben einen privatrechtlichen Vertrag mit dem BKO, dem Marktgebietsmanager und dem Betreiber des Virtuellen Handelspunktes abzuschließen.
Der BGV für die besondere BG zur gemeinsamen Beschaffung von Netzverlusten und Eigenverbrauch hat dem BKO zu melden, welche Netzbetreiber an der gemeinsamen Netzverlustbilanzgruppe beteiligt sind.
Netzbetreiber, die sich der gemeinsamen Beschaffungsbilanzgruppe der AGGM angeschlossen haben, haben dies durch Beantragung einer Komponente zur Bilanzgruppe AGGM_NV (AT901799) an AGCS zu melden.
Für eine Änderung in der Beschaffung hat vor der Umstellung der Bilanzgruppenverantwortliche, welcher aktuell die Netzverluste/den Eigenverbrauch beschafft, zu bestätigen, dass die bestehende Komponente geschlossen werden soll. Die Bestätigung kann von einer eingetragenen E-Mailadresse an office@agcs.at gesendet werden.
Der Netzbetreiber meldet an AGCS bis Clearingschluss die Ist-Netzverluste und den Eigenverbrauch über die beantragte Komponente.
Die Regelungen zur Abwicklung des gemeinsamen Beschaffung von Netzverlusten und Eigenverbrauch für das Clearing und die Ausgleichsenergieverrechnung finden sich insbesondere unter Punkt 3.3.4 der Allgemeinen Bedingungen des BKO.