Bilanzgruppenmodell

Das Bilanzgruppenmodell ist die Grundlage des liberalisierten österreichischen Gasmarktes.

Die Einführung des Bilanzgruppenmodells im Jahr 2002, die Trennung von Handel und Vertrieb einerseits und Netzbetrieb andererseits gehörten zu den grundsätzlichen Änderungen in der Struktur der österreichischen Gaswirtschaft. In Österreich wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die sich am skandinavischen Bilanzgruppenmodell orientierten.

Dieses Modell muss im Wesentlichen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sicherstellung der Bilanzierung der tatsächlichen Einlieferungen in und Entnahmen aus dem Netz.
  • Bereitstellung von Ausgleichsenergie, welche die Differenz von prognostizierten und tatsächlichen Gasentnahmen bzw. Einlieferungen in das Netz abdeckt.
  • Einrichtung eines Systems zur Abrechnung der Ausgleichsenergie und ähnlicher Dienstleistungen.

Marktakteure

Der liberalisierte Gasmarkt ist durch das Auftreten neuer Marktakteure mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten charakterisiert, um das Funktionieren des Gasmarktes zu gewährleisten:

  • Netzbetreiber (NB) – darunter werden die Betreiber von Fernleitungs- und Verteilernetzen verstanden.
  • Marktgebietsmanager (MVGM) – dieser ist für das Balancing des Marktgebiets verantwortlich. Im Marktgebiet Ost ist die AGGM für den technischen Ausgleich verantwortlich.
  • Bilanzgruppe (BG) – darunter wird die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Gasaufbringung und Gasabgabe erfolgt, verstanden. Der Vertreter der Bilanzgruppe gegenüber den anderen Marktteilnehmern ist der Bilanzgruppenverantwortliche (BGV).
  • Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie - eine Einrichtung, die anhand der von den Netzbetreibern und Marktteilnehmern zur Verfügung gestellten Daten die Berechnung der Ausgleichsenergie vornimmt, den Preis für die Ausgleichsenergie ermittelt und die Bilanzgruppen im Marktgebiet in organisatorischer und abrechnungstechnischer Hinsicht verwaltet. In Österreich sind Verrechnungsstellen für das Marktgebiet Ost und für die Marktgebiete West eingerichtet. Der Betreiber einer Verrechnungsstelle ist der Bilanzgruppenkoordinator (BKO) bzw. die Bilanzierungsstelle (BS).

REGELWERK

Rechtsgrundlagen

Hier findet sich ein Auszug der rechtlichen Vorschriften, die für den österreichischen Gasmarkt erheblich sind. AGCS erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit des hier angeführten Regelwerks.

REGELWERK

Konsultationsprozesse

Konsultationsprozess - AB-BS Anhang Risikomanagement

KonsultationsdokumentFrist bisStatusAnmerkungenErgebnis
Anhang AB-BS - Risikomanagement17.03.2023Final  

Mit den Änderungen wird in der Berechnung der Sicherheiten gemäß Punkt 2.2 die Rechnungen der Umlage aus dem Rechnungssaldo ausgeschlossen.

Bitte senden Sie allfällige Stellungnahmen an office@agcs.at.

With these changes the calculation of the collaterals according to 2.2 will be changed. The invoices for the neutrality charge will be excluded from the net invoices.

Please send your comments to office@agcs.at.

Konsultationsprozess - AB-BS (Neues Bilanzierungsmodell 01.10.2022)

KonsultationsdokumentFrist bisStatusAnmerkungenErgebnis
AB-BS25.07.2022Final  
Anhang AB-BS - Abrechnung und Rechnungslegung25.07.2022Final  
Anhang AB-BS - Ausgleichsenergiebewirtschaftung25.07.2022Final  
Anhang AB-BS - Bonitätsprüfung25.07.2022Final  
Anhang AB-BS - Risikomanagement25.07.2022Final  

Public Consultation - AB-BS (New balancing model 01.10.2022)

Consultation DocumentDeadline tillStatusNotesResult
T&C BO25.07.2022FinalEnglish 
Annex Settlement of Accounts, Billing T&C BO25.07.2022FinalEnglish 
Annex Imbalance Energy Management in the Market Area East T&C BO25.07.2022FinalEnglish 
Annex Credit Assessment T&C BO25.07.2022FinalEnglish 
Annex Risk Management and Collateral T&C BO25.07.2022FinalEnglish 

Die Konsultationsfrist endete am 25.07.2022.

Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Feedback im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens.

Erläuterung zur Konsultation:

AGCS ist Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie für das Marktgebiet Ost gemäß dem „Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden“ (BGBl 2011 I/107 Art 1 idgF; Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011, im Folgenden "GWG"). Gemäß § 85 GWG ist der Betreiber einer Verrechnungsstelle zugleich Bilanzgruppenkoordinator (“BKO“). Die gesetzlichen Aufgaben einer Verrechnungsstelle sind insbesondere in § 87 GWG festgelegt.

Die Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (BGBl II Nr. 425/2019 idgF; GMMO-VO 2020, im Folgenden GMMO-VO) definiert die Rahmenbedingungen für das Bilanzierungssystem und legt für den Bilanzgruppenkoordinator bzw. die Bilanzierungsstelle Folgendes fest:

§ 2 Abs. 2 Z 2 GMMO-VO:

„Bilanzierungsstelle“ ist jenes Unternehmen, welches gemäß § 170a GWG 2011 in Verbindung mit § 85 GWG 2011 als Bilanzgruppenkoordinator eines jeweiligen Marktgebiets rechtskräftig ernannt wurde und die Bilanzierungsaufgaben des Bilanzgruppenkoordinators gemäß § 87 GWG 2011 sowie die integrierte Marktgebietsbilanzierung in den Marktgebieten Ost, Tirol bzw. Vorarlberg durchführt bzw., bis zu dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Ernennung, der bestehende Konzessionsinhaber;“

Damit ist die AGCS auch im neuem Bilanzierungsmodell gültig ab 1.10.2022 Bilanzgruppenkoordinator bzw. Bilanzierungsstelle (in der Folge BS).

Wie in den Workshops zum neuen Bilanzierungsmodell definiert, ist ein wesentliches Element zur Weiterentwicklung des Bilanzierungsmodells, dass eine zentrale „Bilanzierungsstelle“ alle Bilanzierungsaufgaben wahrnimmt, welche aktuell durch den Bilanzgruppenkoordinator (BKO) bzw. den Marktgebietsmanager abgewickelt/organisiert werden. Entsprechend GWG führt die BS die Bilanzgruppen. Die Allokationskomponenten (Datenpunkte, Zeitreihen), welche auf den Soll/Haben Seiten einer Bilanzgruppe eingehen, bilden die Grundlage der Ausgleichsenergie-bzw. Mengensaldenermittlung und Ausgleichsenergieverrechnung. Die BS stellt dafür ein System zum Bilanzgruppenmanagement bereit. Dort werden von der BS die Bilanzgruppen und deren Allokationskomponenten für die Marktteilnehmer eingerichtet und verwaltet. Dieses Bilanzgruppensystem übernimmt über Schnittstellen die Daten der Systemoperatoren direkt, womit die sogenannte dezentrale Variante nach der GMMO-VO von der BS umgesetzt wird. Marktteilnehmer haben über das Clearingsystem der BS jederzeit Einsicht auf deren Allokationsdaten und Mengensalden, die die Grundlage der Ausgleichsenergieverrechnung der BS bilden. Ausgleichsenergiemengen werden von der BS prioritär über die Gasbörse aufgebracht, in Sonderfällen über Merit-Oder-List, FLEX-MOL bzw. Market Maker Ausschreibungen.

Die für das zweite Clearing für den Zeitraum bis zum 1.10.2022 erforderliche Abwicklung erfolgt durch AGCS nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Bilanzierungsmodell. Diese werden im Jahr 2024 abgeschlossen sein.