Für Bilanzgruppenverantwortliche

Neues Marktmodell Gas

Das neue Gasmarktmodell erlangte mit 1.1.2013 Gültigkeit. Für die Verteilergebiete West (Vorarlberg, Tirol) tritt das neue Gasmarktmodell erst ab 1.10.2013 in Kraft.

Die Registrierung des Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) erfolgt beim Marktgebietsmanager. Die Einrichtung von Bilanzgruppen für die Endkundenversorgung im Verteilergebiet Ost wird vom BGV beim Marktgebietsmanager beantragt.

Im Zuge der Registrierung werden die Stammdaten des BGVs an AGCS übermittelt. Auf Basis dieser Stammdaten erfolgt die Registrierung der Bilanzgruppenverantwortlichen und deren Endverbraucherbilanzgruppen im System der AGCS. Das AGCS Clearingsystem steht den bei AGCS registrierten Marktteilnehmern in bewährter Weise zur Verfügung.

Der Marktgebietsmanager als  "one stop shop" ist der zentrale Ansprechpartner für die Bilanzgruppenverantwortlichen. Er bietet den Bilanzgruppenverantwortlichen die Verträge für das Marktgebiet und Verteilergebiet an.

Der Marktgebietsmanager übermittelt nach erfolgter Bonitätsprüfung und Erfüllung der Sicherheitenhinterlegung den BGV-Vertrag an den BGV, welcher die Vertragsbeziehung zwischen BGV und Bilanzgruppenkoordinator begründet. Dieser Vertrag ist die Grundlage für die Endkundenversorgung im Verteilergebiet Ost und für die damit verbundene Verrechnung von Ausgleichsenergie. Der Vertragsabschluss kommt also erst nach Bonitätsprüfung und Erfüllung der geforderten Sicherheitenhinterlegungen zwischen BGV und Bilanzgruppenkoordinator zustande.

Der Marktgebietsmanager ist seitens des Bilanzgruppenkoordinators bevollmächtigt den Vertrag zu unterfertigen.

Im Verteilergebiet wird Ausgleichsenergie auf Stunden- und Tagesbasis abgerechnet. Zu diesem Zweck werden im Verteilergebiet für die BGVs getrennte Bilanzgruppen für Tages- und Stundenbilanzierung eingerichtet. Servisiert der BGV mehrere Versorger, können aus Sicht  Bilanzgruppenkoordinator vom BGV auch je Versorger Bilanzgruppen für die Endkundenversorgung eingerichtet werden. In diesem Sinne kann ein BGV auch mehrere Verbraucherbilanzgruppen für Stunden bzw. Tagesbilanzierung führen, um die Fahrplangeschäfte und Messwerte der Versorger abzugrenzen.  Der BGV versteht sich als Dienstleister für Versorger, muss aber nicht selbst Versorger sein.

Die Mengen- und Preisermittlung, die Verrechnung für die auf die Bilanzgruppen anfallenden Ausgleichsenergie erfolgt durch den Bilanzgruppenkoordinator auf monatlicher Basis. Die Rechnung wird vom Bilanzgruppenkoordinator an den BGV für Ausgleichsenergie getrennt nach Lieferung und Bezug gestellt. Für die Verbrauchsmenge der tagesbilanzierenden Bilanzgruppen gelangt eine Regelenergieumlage zur Verrechnung. Der Bilanzgruppenkoordinator verrechnet darüber hinaus das Clearingentgelt auf Basis der vom BGV verantworteten Verbrauchsmengen.