Merit Order List (MOL)

Angebotsabgabe

Marktteilnehmer (Anbieter), die die vom MVGM geforderten technischen Voraussetzungen erfüllen, können Mengen an physikalischer Ausgleichsenergie anbieten.

Ein Marktteilnehmer, der über geeignete Flexibilisierungsinstrumente, wie z.B. kurzfristig einsetzbare Speichermengenbewegungen oder mengensteuerbare Verbraucher verfügt, kann als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie im Marktgebiet eingerichtet werden. Der Anbieter muss der BS mitteilen, an welchen Punkten er physikalische Ausgleichsenergie anbieten wird.

Für die Angebotsabgabe stellt die BS den Anbietern eine internetbasierte Angebotsplattform zur Verfügung. Angebote können jederzeit für die folgenden Stunden bis 30 Tage im Voraus gelegt werden. Ab dem Zeitpunkt des Marktschlusses (16:00), sind die Angebote für die jeweiligen Anbieter verbindlich und können nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.

 

Preisreihenfolge

Die Angebote werden von der BS getrennt nach Aufbringung und Abnahme entsprechend den angegebenen Preisen gereiht („Merit Order List“). Bei preislich gleichen Angeboten geht das mengenmäßig größere vor. Bei preislich und mengenmäßig gleichen Angeboten entscheidet der Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

Ist aufgrund von Engpässen im Leitungsnetz die verbrauchsgerechte Verteilung des angelieferten Erdgases und/oder die Abwicklung sonstiger Transporte nicht möglich, dann ist der MVGM berechtigt, nachstehende Maßnahmen zu ergreifen, sofern nicht mit den normalen Mitteln der Systemsteuerung und des Ausgleichsenergiemanagements das Auslangen gefunden werden kann:

  • Aufhebung der Reihenfolge beim Abruf von Anboten aus der Merit Order List (Abruf von Anboten in Abhängigkeit des geographischen Einspeisepunktes);
  • gleichzeitige Abrufe von Lieferanboten und Bezugsanboten mit der Möglichkeit, diese an unterschiedlichen Orten in Anspruch zu nehmen.

In den Fällen, in denen von der Abrufreihenfolge durch den MVGM abgewichen wird, ist der MVGM verpflichtet, der Bilanzierungsstelle den übergangenen Anbieter und der E-Control Austria den Grund für die Nichteinhaltung der Abrufreihenfolge innerhalb von 3 Arbeitstagen bekannt zu geben.

Stundenprodukt

Je Anbieter können Angebote mit einer Mindestdauer von 1 Stunde und einer Mindestgröße von 1 MWh/h gelegt werden. Die Angebote haben zu Fixpreisen zu erfolgen.

Verpflichtung des Anbieters

Die Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie haben technisch sicherzustellen, dass die von ihnen angebotene Energie, mit der angegebenen Leistung, bei den im Anbot genannten Einspeise- und Entnahmestellen, 30 Minuten nach Anforderung durch den MVGM, tatsächlich in das Leitungsnetz eingespeist oder aus dem Leitungsnetz entnommen wird.

Stündliche Auktion

Die BS hält den Markt rund um die Uhr für die Abgabe von Angeboten offen. Damit ist es für registrierte Anbieter jederzeit möglich, Angebote abzugeben. Die Merit Order List wird im Stundentakt an den MVGM übermittelt. Eine Haftung der BS für zeitliche Aussetzung der im Stundenintervall übermittelten Merit Order List Angebote an den MVGM ist ausgeschlossen.