Registrierung

Marktteilnehmer werden

Für die Versorgung von Endkunden, die Einspeisung von Biogas und das Anbieten von physikalischer Ausgleichsenergie im Marktgebiet Ost ist eine Registrierung bei AGCS notwendig.

Als Vertragspartner der AGCS übernimmt der BGV alle Rechte und Pflichten, die sich aus Ausgleichsenergieverrechnung ergeben.

Als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie  können Sie zwischen zwei Registrierungsmöglichkeiten wählen:

  • Registrierung als Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie ohne BGV Vertragsverhältnis mit AGCS:
    Nach erfolgreicher Registrierung schließt AGCS einen Vertrag mit dem Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie ab.
  • Registrierung als Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie mit BGV Vertragsverhältnis mit AGCS:
    Der Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie schließt sich einem bestehenden BGV an, welcher Vertragspartner der AGCS ist.

Der Vertrag für Anbieter physikalischer Ausgleichsenergie regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere die Sicherheitenhinterlegung gemäß dem Anhang Risikomanagement, Sicherheitenleistung zu den AB-BS sowie die finanzielle Abwicklung der Rechnungen/Gutschriften.
Die Rechte und Pflichten eines Anbieters physikalischer Ausgleichsenergie mit BGV Vertragsverhältnis sind bereits im BGV Vertrag enthalten.

Für die Versorgung von Endkunden muss der Bilangruppenverantwortliche neben der Registrierung als BGV auch die Registrierung bzw. Zuordnung eines Versorgers beim MVGM beantragen.

Für weiterführende Informationen wählen Sie bitte aus dem Menü Registrierung.