Market Maker MOL

Beschreibung Market Maker

Gemäß den Marktregeln für Gas ist die BS verpflichtet, Market Maker zur Deckung des Ausgleichsenergiebedarfes im Marktgebiet einzuführen.

Der Bedarf für Market Maker Ausschreibungen kann sich in folgenden Situationen ergeben:

  • Ungenügende Angebote an der Gasbörse bzw. Merit Order List:
    Bei ungenügend Angeboten von Ausgleichsenergie an der Gasbörse bzw. Merit Order List können entsprechend Gasmarktmodellverordnung § 29 (15) Zusatzangebote über Market Maker Ausschreibungen aufgebracht werden. Der Bedarf wird durch den MVGM festgelegt.

  • Versorgungssicherheit:
    Entsprechend Gaswirtschaftsgesetz § 87 Abs (6) und (7) hat die BS zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf Aufforderung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Vorhaltung von Gasmengen durchzuführen.
    Die Kosten der Vorhaltung werden aus Bundesmitteln gedeckt. Festlegungen zum Einsatz der Gasmengen, zum Energiepreis sowie zur verursachungsgerechten Kostentragung sind von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Verordnung zu treffen.

Voraussetzung für die Teilnahme/Registrierungsprozess

Voraussetzung für die Teilnahme an Market Maker Ausschreibung ist die Unterzeichnung eines Vertrages („Ausgleichsenergieanbietervertrag“) zwischen der BS und dem Anbieter. Für den Fall, dass der Anbieter bereits einen BGV-Vertrag unterzeichnet hat, entfällt die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Vertragsverhältnisses. Der BGV kommuniziert seine Bereitschaft zur Teilnahme an die Bilanzierungsstelle.

Einreihung der Market Maker Angebote in die Merit Order List

Die im Angebot des Marketmakers angeführten Arbeitspreise würden in die täglich erstellte Merit Order List eingereiht werden. Der Arbeitspreis kann zu diesem Zweck vom Marketmaker verändert werden, darf jedoch nicht den maximalen Arbeitspreis über- oder den minimalen Arbeitspreis unterschreiten. Durch das Einpflegen des Marketmakers in die Merit Order List soll sichergestellt werden, dass die Angebote der Marketmaker zum Zug kommen, wenn sie günstiger sind als die Angebote der regulären Bieter. Dadurch werden die Kosten für das Gesamtsystem gering gehalten. Es soll jedoch weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung der Marketmaker gegenüber den regulären Anbietern auf der Merit Order List kommen.

Angebotsabgabe über besondere Kommunikationsmittel

Im Falle von IT-Störungen im Rahmen der Merit-Order List Abwicklung werden von der Bilanzierungsstelle Angebote per Fax oder situationsbedingt über andere geeignete Kommunikationsmittel zugelassen.