Für Biomethananlagenbetreiber

Neues Marktmodell Gas

Für Biomethananlagenbetreiber sind Bilanzgruppen bei AGCS von einem verantwortlichen BGV zu registrieren. Dieser verantwortliche BGV unterzeichnet den BGV Vertrag direkt mit der Bilanzierungsstelle. Für jede Biomethananlage wird eine Bilanzgruppe eingerichtet. Für jede Biomethananlage zeichnet sich ein BGV in Bezug auf Abrechnung von Ausgleichsenergie verantwortlich.

Die Biomethanbilanzgruppen werden je Gastag bilanziert. Als Ausgleichsenergiepreis kommt der Börsepreis zur Anwendung. Mengen aus Biomethanbilanzgruppen werden per Fahrplan an, am virtuellen Handelspunkt registrierte Abnehmer, verkauft. Biomethanfahrpläne Richtung VHP werden vom BGV an den MVGM übermittelt.

Das Ökostromgesetz legt fest, dass AGCS verpflichtet ist, Nachweise für Biomethanbilanzgruppen auszustellen. AGCS hat ein entsprechendes Biomethannachweissystem entwickelt. Dieses befindet sich derzeit in der Testphase. Mit Mitte des Jahres wird AGCS Nachweise für eingespeiste Biomethanmengen je Biomethananlage ausstellen. Die Nachweise werden den Anlagenbetreibern gutgeschrieben und können von diesen transferiert werden.